Logopädische Praxis
Schneider & Vogel
Schillerstraße 8
79102 Freiburg
info@schneider-vogel.de
Anfahrt mit dem Auto
Parkplätze direkt vor dem Haus oder in der Scheffelstraße (Parkscheinautomat)
Mit der Straßenbahn
Linie 1, Haltestelle Schwabentorbrücke ca. 50 Meter Entfernung von unserer Praxis
Unser Praxisteam
Leela Bergemann
Logopädin
Biografie (PDF) »
Karen Feineis
selbstständige Logopädin
Biografie (PDF) »
Catarina Riewe
Logopädin
Biografie (PDF) »
Ruth Sandhoff
Logopädin
Biografie (PDF) »
Karl Schneider
Logopäde & Lehrlogopäde
Praxisleitung
Biografie (PDF) »
Jutta Schumacher
selbstständige Logopädin
Biografie (PDF) »
Katrin Stelter
selbstständige Logopädin
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Wilfried Vogel
selbstständiger Logopäde
Praxisleitung
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Marina Wanura
selbstständige Logopädin
Biografie (PDF) »
Schritte zur Logopädischen Behandlung
- Bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeeinträchtigungen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arzt in Verbindung. Von
Ihrem Arzt erhalten Sie bei Bedarf eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie (Formblatt 13).
- Ihre Verordnungen erhalten Sie von Hausärzten, Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten,
Kieferorthopäden und Zahnärzten, Phoniatern, Neurologen und Internisten.
- Der logopädische Ersttermin muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung durch Ihren Arzt stattgefunden haben. Normalerweise erhalten Sie von uns zügig einen Termin, es kann aber ratsam sein, die Verordnung erst nach einer Terminbestätigung unsererseits ausstellen zu lassen.
- Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen bei ärztlicher Verordnung die Behandlungskosten von
Kindern. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
- Über die Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz wird Ihr behandelnder Arzt entscheiden. In der Regel erhalten Sie eine Verordnung für zunächst 10 Behandlungen à 30, 45 oder 60 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche. Bei Bedarf wird über eine Fortsetzung der Therapie entschieden.
- Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch werden die einzelnen Bausteine der Therapie individuell mit Ihnen oder Ihrem Kind zusammen festgelegt.