Logopädische Praxis
Wilfried Vogel
Schwarzwaldstraße 221
79117 Freiburg
ebnet@vogel-logopaedie.de
Anfahrt mit dem Auto
Parkplätze direkt bei der Praxis
Mit der Straßenbahn
Linie 1, Haltestelle Lassbergstraße Littenweiler ca. 800 Meter Entfernung von unserer Praxis (8 Min. Fußweg)
Mit dem Bus
Linie 18, Haltestelle Ebnet Rathaus direkt neben der Praxis
Unser Praxisteam
Heidi Gruber
Logopädin
Biografie (PDF) »
Ruth Sandhoff
Logopädin
Praxisleitung Ebnet
Biografie (PDF) »
Ute Schmid
Logopädin
Praxisleitung Ebnet
Biografie (PDF) »
Wilfried Vogel
selbstständiger Logopäde
Biografie (PDF) »
Schritte zur Logopädischen Behandlung
- Bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeeinträchtigungen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arzt in Verbindung. Von
Ihrem Arzt erhalten Sie bei Bedarf eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie (Formblatt 13).
- Ihre Verordnungen erhalten Sie von Hausärzten, Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten,
Kieferorthopäden und Zahnärzten, Phoniatern, Neurologen und Internisten.
- Der logopädische Ersttermin muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung durch Ihren Arzt stattgefunden haben. Normalerweise erhalten Sie von uns zügig einen Termin, es kann aber ratsam sein, die Verordnung erst nach einer Terminbestätigung unsererseits ausstellen zu lassen.
- Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen bei ärztlicher Verordnung die Behandlungskosten von
Kindern. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
- Über die Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz wird Ihr behandelnder Arzt entscheiden. In der Regel erhalten Sie eine Verordnung für zunächst 10 Behandlungen à 30, 45 oder 60 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche. Bei Bedarf wird über eine Fortsetzung der Therapie entschieden.
- Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch werden die einzelnen Bausteine der Therapie individuell mit Ihnen oder Ihrem Kind zusammen festgelegt.